Gutachten und Anlagenabnahmen
Ich bin DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Photovoltaikanlagen und biete Ihnen umfassende und zuverlässige Dienstleistungen rund um Ihre Photovoltaikanlage:
- Mängelgutachten
- Versicherungsgutachten
- Privatgutachten (Tatsachenfeststellungen)
- Anlagenabnahmen (als Fachtechnische Abnahme zur Qualitätssicherung oder als kurzes Mängelgutachten)
Dabei erfolgt die Gutachtenerstellung oder die Anlagenabnahme objektiv, neutral und weisungsfrei. Dadurch ist das Gutachten die Basis für eine zunächst außergerichtliche Einigung. Ein so erstelltes Gutachten kann allerdings auch bei der gerichtlichen Durchsetzung begründeter Ansprüche dienen. Mit einer unabhängigen Anlagenabnahme erhalten alle Beteiligte einen Nachweis über den Ausführungszustand der Photovoltaikanlage. Sie erhalten vor Auftragserteilung ein transparentes Angebot, in dem auch der Auftragsumfang nach vorheriger Absprache eindeutig benannt ist.
Ein Mängelgutachten einer Photovoltaikanlage beinhaltet die Auflistung aller vorhandenen Mängel und Abweichungen vom allgemein anerkannten Stand der Technik und in den einschlägigen Normen verlangten Mindestanforderungen für Photovoltaikanlagen.
Auch Abweichungen von den Montageanleitungen der Hersteller von Einzelkomponenten können zum Garantieverlust führen oder eine spätere Schadensursache oder Mindererträge auslösen. Im Mängelgutachten wird akribisch die Einhaltung aller zutreffenden Normen, Vorschriften, Anweisungen und Vorgaben geprüft und nachvollziehbar dokumentiert. Somit erhalten Sie die Grundlage für Ihre weitere Vorgehensweise z.B. vor Ablauf der Gewährleistung oder für eine Nachbesserung/ Regressforderung.
Ein Mängelgutachten kann sowohl ein bestimmtes Thema behandeln oder auch die gesamte Photovoltaikanlage umfassen.
Häufige Mängel sind zum Beispiel:
- Ausführungsmängel: Fehlbohrungen in der Dachhaut, Modulklemmen nicht festgezogen, nicht korrekt ausgeführte Montagen
- Missachtung von Herstellervorgaben: Modulklemmzonen nicht eingehalten, dadurch Gefahr von Glasbruch bei Schneelast oder Windlast
- Weglassen von normativ geforderten Bauteilen wie z.B. Überspannungsschutz, Strangsicherungen, Blitzschutz, Brandschutz.






