Gutachten und Anlagenabnahmen

Ich bin DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Photovoltaikanlagen und biete Ihnen umfassende und zuverlässige Dienstleistungen rund um Ihre Photovoltaikanlage:
  • Mängelgutachten
  • Versicherungsgutachten
  • Privatgutachten (Tatsachenfeststellungen)
  • Anlagenabnahmen (als Fachtechnische Abnahme zur Qualitätssicherung oder als kurzes Mängelgutachten)
Dabei erfolgt die Gutachtenerstellung oder die Anlagenabnahme objektiv, neutral und weisungsfrei. Dadurch ist das Gutachten die Basis für eine zunächst außergerichtliche Einigung. Ein so erstelltes Gutachten kann allerdings auch bei der gerichtlichen Durchsetzung begründeter Ansprüche dienen. Mit einer unabhängigen Anlagenabnahme erhalten alle Beteiligte einen Nachweis über den Ausführungszustand der Photovoltaikanlage. Sie erhalten vor Auftragserteilung ein transparentes Angebot, in dem auch der Auftragsumfang nach vorheriger Absprache eindeutig benannt ist.  

Ein Mängelgutachten einer Photovoltaikanlage beinhaltet die Auflistung aller vorhandenen Mängel und Abweichungen vom allgemein anerkannten Stand der Technik und in den einschlägigen Normen verlangten Mindestanforderungen für Photovoltaikanlagen.

Auch Abweichungen von den Montageanleitungen der Hersteller von Einzelkomponenten können zum Garantieverlust führen oder eine spätere Schadensursache oder Mindererträge auslösen. Im Mängelgutachten wird akribisch die Einhaltung aller zutreffenden Normen, Vorschriften, Anweisungen und Vorgaben geprüft und nachvollziehbar dokumentiert.
Somit erhalten Sie die Grundlage für Ihre weitere Vorgehensweise z.B. vor Ablauf der Gewährleistung oder für eine Nachbesserung/ Regressforderung.

Ein Mängelgutachten kann sowohl ein bestimmtes Thema behandeln oder auch die gesamte Photovoltaikanlage umfassen.

Häufige Mängel sind zum Beispiel:

  • Ausführungsmängel: Fehlbohrungen in der Dachhaut, Modulklemmen nicht festgezogen, nicht korrekt ausgeführte Montagen
  • Missachtung von Herstellervorgaben: Modulklemmzonen nicht eingehalten, dadurch Gefahr von Glasbruch bei Schneelast oder Windlast
  • Weglassen von normativ geforderten Bauteilen wie z.B. Überspannungsschutz, Strangsicherungen, Blitzschutz, Brandschutz.

Bei einem Versicherungsgutachten für Photovoltaikanlagen lässt die Versicherung oder der Betreiber eine Schadensursache und die Schadenshöhe unabhängig beurteilen. Das Gutachten beinhaltet in der Regel auch Aussagen über die notwendigen Maßnahmen und Kosten einer Schadensbehebung sowie eine Einschätzung ob und gegen wen eine Regressforderung möglich ist. Das Versicherungsgutachten für Photovoltaikanlagen ist rein auf einen bereits eingetretenen Schaden bezogen.

Vorsicht bei Hagelschaden: Neben den PV-Modulen, die einen sichtbaren Glasschaden aufweisen besteht eine große Wahrscheinlichkeit das auch PV-Module geschädigt sind, die keinen sichtbaren Schaden zeigen, zum Beispiel durch Zellrisse in der Solarzelle. Zellrisse in Photovoltaikmodulen zeigen sich unter Umständen erst nach längerer Zeit und machen sich dann als Leistungsminderung bemerkbar.

Tatsachenfeststellungen für Photovoltaikanlagen sind notwendig, um den vorhandenen Ist-Zustand einer Photovoltaikanlage zu dokumentieren. Erst dann sind z.B. Nachtragsarbeiten eines anderen nachfolgenden Gewerkes sinnvoll. Tatsachenfeststellungen sind ähnlich einem Mängelgutachten, dokumentieren darüber hinaus aber alle installierten Komponenten der Photovoltaikanlage.

Die technische Abnahme einer Photovoltaikanlage durch einen Sachverständigen als unabhängigen Dritten dient sowohl dem Interesse des Anlagenbetreibers als auch dem Anlagenerrichter und ist mittlerweile durch die Sachversicherer empfohlen.

Häufig wird auch eine sachverständige Abnahme durch die Versicherer gefordert.

Mit der Abnahme wird bestätigt das die errichtete Photovoltaikanlage den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Normen und Mindestanforderungen für Photovoltaikanlagen entspricht. Oder den Forderungen eben auch nicht entspricht und nachgebessert werden muss.

Durch die Anlagenabnahme kann sichergestellt werden, dass eine normenkonforme Photovoltaikanlage errichtet wurde.

Die Abnahme einer Photovoltaikanlage erfolgt über ein Abnahmeprotokoll. Die Abnahmen die ich durchführe werden individuell auf Ihre PV-Anlage abgestimmt. Ich berücksichtige neben den örtlichen Gegebenheiten (z.B. Brandschutz, Blitzschutz) auch die ausgeführten Anlagenkomponenten wie PV-Module, Wechselrichter, Speicher und die damit verbundenen Herstellervorgaben.

Ein besonderes Augenmerk wird auf die vollständige Dokumentation Ihrer Photovoltaikanlage gelegt.